Tanzpädagogik Die 3 jährige Ausbildung soll die für die Berufspraxis des Tanzpädagogen eine Qualifikation vermitteln , die zur Unterrichtserteilung in der Vorschule, Unter und Mittelstufe des Künstlerischen Tanzes befähigt und mit der Abschluß als geprüfter Tanzpädagoge /in endet. Tanzpädagogen und -pädagoginnen unterrichten in den verschiedenen Sparten des Bühnen- und Laientanzes: angefangen vom Klassischen Tanz über Modern Dance bis hin zu Jazztanz, National Tanz und Folklore . Auch die Vermittlung tänzerischer Bewegungs- und Gestaltungslehre fällt in ihr Metier, denn Rhythmik, Gestik und Mimik sind gestalterische Elemente des Tanzes.
Voraussetzung für die Zulassung :
- eine abgeschlossene Schulbildung
- Nachweis der körperlichen Voraussetzungen / Ärztliches Attest
- eine besondere tänzerische Befähigung oder
- ein Bühnentanzstudium , oder
- einen gleichwertigen Abschluß
Die Bewerber werden in bezug auf Ihre körperliche Eignung, tänzerische und rhythmisch-musikalische Begabung, tanztechnischen Leistungsvoraussetzungen und gestalterische Fähigkeiten getestet:
- Vorkenntnisse im Klassischem Tanz (und/oder Modernem Tanz)
- Vorlage eines Unterrichtskonzeptes ( keine Voraussetzung ) oder
- Nachweis der musikalischen und kreativen Begabung in Form einer vorbereiteten Kombination/Variation aus dem gängigen Repertoire oder eine eigene Choreographie (Dauer 3 –5 Minuten)
- Gemeinsames Gespräch (Dauer ca. 30 Minuten)
Ausbildungsfächer
- Methodik und Technik des Klassischen Tanzes / Zusatzfach Kindertanz
- Modern und Jazz Dance Tanztechniken
- Zeitgenössische Tanztechniken
- Charaktertanz und Folklore
- Improvisation und Tanzkomposition /Tanzgeschichte
- Physiologie und Funktionelle Anatomie
- Allgemeine Pädagogik und Psychologie
Bewerbungsformular Aufnahmeprüfung: » Tanzpädagogik (form) Mehr Informationen anfordern: vieru@ballettvieru.de
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